Retention Rule

von Jürgen Nott

07. Juni 2018

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    Eine der Folgen aus der Finanzkrise 2008 ist die Einführung der Retention Rule, dt. Aufbewahrungsregel, für alle besicherten Finanzprodukte CMBS, RMBS und auch CLOs. So gilt seit 2011 in der EU und seit dem 24. Dezember 2016 in den USA die sogenannte Retention Rule für besicherte Finanzmarktprodukte.

    Diese Regel wurde eingeführt, um die Collateral Manager mit in die Verantwortung für die von ihnen verwaltenden Transaktionen zu nehmen. Der jeweilige Manager muss mindestens 5% der ausstehenden Summe selbst kaufen und halten. Dies kann er „vertikal“ oder „horizontal“ oder als eine Mischung innerhalb der Transaktion machen. Ein kleines Beispiel:

    Manager XY bringt eine CLO-Transaktion in Höhe von 500 Mio EUR auf den Markt, aufgeteilt in 5 Tranchen (von AAA – Not Rated). Laut der Retention Rule muss er sich jetzt entscheiden: Kauft er selbst 5% horizontal einer Tranche (meistens Not Rated) oder 5% vertikal (aus jeder Tranche ein gleicher Teil) oder eine Mischung aus beidem (zB 3% Not Rated und 2% vertikal verteilt).

    Wie auch immer sich der Manager entscheidet, er muss selbst mit mindestens 25 Mio EUR in die Transaktion investiert sein. Selbstverständlich erhält er genauso wie andere Anleger Zinsen und Erträge, oder trägt Verluste mit. Dadurch hat der Manager selbst ein fundamentales Interesse daran, dass die Transaktion positiv für die Investoren verläuft.

    Die Retention Rule ist in den USA Teil des Dodd-Frank-Acts. In der EU ist diese Regel bereits seit 2011 in Kraft, in den USA trat diese erst am 24. Dezember 2016 in Kraft. Da US-Transaktionen aber auch europäische Interessen befriedigen möchten, wurden auch in den USA bereits viele sogenannte „Retention Compliant Deals“ emittiert. Daher ist diese Regelung keine gänzliche Neuerung für die meisten Marktteilnehmer.

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